Niedergelassene Mediziner: Neue verbindliche Richtlinie nach § 75b SGB V zur IT-Sicherheit
Ärzte und Zahnärzte: DS-GVO reicht dem Gesetzgeber nicht! In der vertragsärztlichen Versorgung tätige Mediziner*innen müssen jetzt für mehr IT-Sicherheit auch noch die Richtlinie nach § 75b SGB V. IT- und Cyber-Sicherheit: Die DS-GVO beinhaltet bereits den technischen Datenschutz. Neben der DS-GVO, in der die IT-Sicherheit bereits im Bereich “Technische und