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Hintergründe

Bild ds-konform.de - Neue Richtlinie zur IT-Sicherheit

Niedergelassene Mediziner: Neue verbindliche Richtlinie nach § 75b SGB V zur IT-Sicherheit

Ärzte und Zahnärzte: DS-GVO reicht dem Gesetzgeber nicht! In der vertragsärztlichen Versorgung tätige Mediziner*innen müssen jetzt für mehr IT-Sicherheit auch noch die Richtlinie nach § 75b SGB V. IT- und Cyber-Sicherheit: Die DS-GVO beinhaltet bereits den technischen Datenschutz. Neben der DS-GVO, in der die IT-Sicherheit bereits im Bereich “Technische und

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